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Notruf mit dem Mobiltelefon

Seit 18. März 2009 ist die s.g. Notrufverordnung als Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Hier drin sind die Rufnummern 110 und 112 festgeschrieben.

Ab dem 1. Juli 2009 kann nach dieser Verordnung ein Notruf über ein Mobiltelefon nur noch abgesetzt werden,
wenn eine gültige SIM-Karte eingelegt ist. (Bisher war ein Notruf auch ohne gültige SIM-Karte möglich).

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wurde die Änderung notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummern Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten waren nach Angaben bis zu 80% aller Anrufe missbräuchlich. Dies hatte zur Folge, daß Notrufe von Menschen die sich wirklich in Not befanden, nur verzögert bearbeitet und Hilfeleistung nur verspätet zur Verfügung gestellt werden konnte.

Eine Möglichkeit diese Missbräuche zu verfolgen bestand nicht, da aus technischen Gründen keine personenbezogenen Daten erhoben werden konnten.

Mit der neuen Regelung ist dies nun möglich und Missbräuche der Notrufnummern können verfolgt werden.

30. März 2009 00:00 Uhr. Alter: 15 Jahre